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Wie gefährlich ist Schwarzschimmel?

Von Tobias Fendt • Zuletzt aktualisiert am 14. März 2024

 

Von den bekannten 100.000 Schimmelarten sind etwa 100 in Wohngebäuden zu finden.

Schwarzschimmel generell als gefährlich zu brandmarken, ist jedoch falsch. Unter diesem Oberbegriff werden nämlich fast vierzig verschiedene Schwarzschimmelarten gelistet.

Davon verursachen lediglich zwei Gesundheitsschäden: Aspergillus niger und Aspergillus alternata.

Diese Schimmelarten kommen allerdings in Wohngebäuden gehäuft vor. Der Grund für ihre Gefährlichkeit: Beide sondern Schimmelpilzgifte – sogenannte Mykotoxine – ab. Mykotoxine verursachen mittel- und langfristig schwere gesundheitliche Schäden, insbesondere bei immungeschwächten Menschen.

Der Organismus kann inhalativ oder über die Nahrung mit Schimmelsporen belastet werden. Die inhalierte Sporendosis und die Sporenkonzentration in der Atemluft entscheiden darüber, welche gesundheitlichen Folgen entstehen. Wenn Verdacht auf Schwarzschimmel an einem Gebäude besteht, sollten umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Verwechselt wird schwarzer Schimmel häufig mit Stockflecken, Hausschwamm-Befall oder dem Fogging-Effekt durch Schwarzstaub.

Übrigens kann Schwarzschimmel auch dunkelbraun aussehen. Bei der Sanierung von Schwarzschimmel sollte unbedingt Atemschutz angelegt werden. Auf keinen Fall dürfen trockene Schimmelsporen mit dem Staubsauger abgesaugt werden. Sie verteilen sich dann erst recht in der Umgebungsluft.

Welche gesundheitlichen Folgen kann Schimmelbefall auslösen?

Mykotoxine beeinträchtigenn und belasten die Gesundheit von Wohnungsinhabern oder Hausbesitzern. Daher ist es unerlässlich, Schimmelgefahr vorzubeugen und bei Schimmelbefall sofort Maßnahmen einzuleiten.

Neben baulichen Mängeln und Feuchtigkeit im Gemäuer kann auch unzureichendes Lüftungsverhalten zu Schimmel führen.

Folgende Gesundheitsschäden werden auf Kontakte mit Schimmelsporen zurückgeführt:

  • allergische Reaktionen
  • Atemprobleme, Asthma
  • immunologische Schwächung
  • Erschöpfung, Abgeschlagenheit, Müdigkeit
  • verstopfte Nase, gerötete Augen, Husten
  • Kopfschmerzen, Migräne
  • Gelenkschmerzen
  • Leber- und Nierenschäden
  • Stoffwechselstörungen
  • Störungen im ZNS
  • und Verdauungsprobleme

Selbst Schäden auf der Zellebene oder genetische Folgen werden auf Schimmelkontakte zurückgeführt – beispielsweise, wenn Schwangere mit schwarzem Schimmel in Kontakt kommen.

Außerdem steht schwarzer Schimmel im Verdacht, verschiedene Krebserkrankungen zu begünstigen.

Wo tritt ein Befall mit Schwarzschimmel bevorzugt auf?

Bausachverständige wissen, dass Sichtbefunde nur eine der Möglichkeiten darstellen, Schimmelbefall auszumachen.

Oft werden Bausachverständige durch stockigen Geruch auf potenziellen Schimmelpilz-Befall gestoßen. Oft werden die Schimmelgeflechte aber erst erkannt, wenn sie bereits ausgedehnte Flächen besetzen. Potenziell anfällig für Schimmelbefall sind und Wände und Ecken, die Feuchtigkeit ausgesetzt sind.

Gerne setzen sich Schwarzschimmelsporen an oder in

  • Feuchträumen
  • Dachfenstern
  • Schornsteinen
  • Fensterstürzen
  • ungedämmten Balkonstürzen
  • feuchten Fundament-Sockeln
  • unter lockeren oder beschädigten Dachziegeln
  • an fundamentnahen Außenwänden, die mangelhaft abgedichtet sind.
  • Kellerräumen oder Dachkonstruktionen mit unzureichenden Dampfsperren
  • an undichten Fallrohren und verstopften bzw. undichten Regenwasser-Leitungen
  • an schlecht belüftbaren oder ausgekühlten Zimmerwänden

In Innenräumen sorgt Wasserverdunstung dafür, dass es zu Schwarzschimmel-Befall kommt.

Wenn sich im Winter an Fensterinnenseiten Kondenswasser bildet, sind die betroffenen Räume für Schimmelbefall anfällig. Die Temperaturen und die Luftfeuchtigkeitswerte im Innen- und Außenbereich sind zu unterschiedlich.

schwarzer-schimmel-hinter-schrank

Können Bauherren, Hausbesitzer und Mieter Schwarzschimmel vorbeugen?

Nicht jede Immobilie ist bauhandwerklich nach aktuellen Standard errichtet und wärmetechnisch up to date. Selbst bei wärmegedämmten Fassaden und Thermopen-Fenstern kann Schimmelbildung zum Problem werden.

Die Feuchtigkeit, die nach dem Baden und Duschen, nach dem Kochen, Wäschewaschen und Wischen, durch nächtliches Schwitzen oder das Trocknen regennasser Kleidungsstücke in den Räumen zirkuliert, ist nicht zu unterschätzen.

Wenn zusätzlich Wäsche in Innenräumen getrocknet wird, wenn Tiere gehalten und Pflanzen auf der Fensterbank gegossen werden, erhöht sich die Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen noch.

In der Summe kann das bei einem Mehrpersonenhaushalt zehn Liter Wasser ausmachen. Im Jahr kommen so bis zu 3.000 Liter Wasser zusammen. Nur ein Teil davon wird abgelüftet. Regelmäßige Frischluftzufuhr durch Querlüften ist die wichtigste Gegenmaßnahme. Doch fensterlose Innenbäder lassen sich nicht belüften.

Oft wurden diese Räume zu allem Überfluss mit Kacheln und Fliesen an Boden und Wänden ausgestattet. Die Wände verlieren so ihre Funktion als Feuchtigkeitspuffer.

Baulich gesehen ist das umfangreiche Fliesen ein Fehler. Mieter und Hausbesitzer sind gut beraten, feuchte Fliesen mit einem Gummi-Fensterwischer zu trocknen.

Mineralische Kalkputze oder entsprechende Anstriche eignen sich, um die Feuchtigkeitsaufnahme oberhalb der gekachelten Flächen und an den Decken unbelüfteter Feuchträume zu verbessern.

Es ist übrigens nicht richtig, dass kühle Schlafzimmer gefeit gegen Schwarzschimmelbefall sind. Im Gegenteil: In ausgekühlten Räumen tritt Schwarzschimmelbefall gehäuft und oft unentdeckt auf.

Wenn es bereits zu Schimmelbefall gekommen ist

Wenn einem Bausachverständigen ein muffiger Geruch auffällt, ist der Schimmelschaden bereits erheblich. Stoffwechselprozesse der Schimmelorganismen führen zu diesem Geruch.

Die Bewohner merken jedoch meist nichts. Sie sind den unangenehm stockigen Geruch gewöhnt. Nach einer Untersuchung der potenziellen Schimmel-Nistplätze sollten verdächtige Wandabschnitte mittels Infrarot-Thermometer untersucht und mit Hygrometern ausgestattet werden. Eine Luftfeuchte von 40-60 Prozent gilt als unbedenklich.

Bei höheren Luftfeuchtigkeitswerten ist Schimmelbefall anzunehmen. In diesem Fall sollten Hausbesitzer oder Mieter einen Fachmann zu Rate ziehen bzw. die Hausverwaltung informieren.

Mieter müssen allerdings damit rechnen, dass bauliche Mängel schöngeredet werden und ihr eigenes Fehlverhalten in den Mittelpunkt gestellt wird. Unzählige Rechtsstreitigkeiten sind bereits wegen dieses Problems ausgefochten worden.

Ohne das Urteil eines Bausachverständigen haben Mieter oder Hausbesitzer kaum eine Chance, solche Prozesse zu gewinnen.


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